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Arbeitsdefinition zur Leugnung und Verharmlosung des Völkermords an den Sinti und Roma

Die rassistische Verfolgungspolitik und -praxis mit ihrer Vernichtungsabsicht während der NS-Zeit hat wie kein anderes Ereignis fortwährende, negative Auswirkungen auf die Verfolgten und ihnen nachkommenden Generationen. Damit diese rassistischen Verbrechen und ihr Fortwirken eine angemessene Beachtung finden, verwendet MIA – zur Einordnung NS-bezogener antiziganistischer Vorfälle – eine separate Definition zur Leugnung und Verharmlosung des Völkermords an den Sinti und Roma. Diese ist angelehnt an die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) im Oktober 2013 verabschiedete Arbeitsdefinition zur Leugnung und Verharmlosung des Holocausts:

Als Leugnung und Verharmlosung des Völkermords an den Sinti und Roma werden solche Diskurse und Formen der Propaganda verstanden, die die historische Realität und das Ausmaß der Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma sowie weiterer antiziganistisch verfolgter Personen durch die Nazis und deren Kompliz*innen während des Zweiten Weltkriegs negieren, entschuldigen, minimieren oder die Verantwortung dafür verwischen. Die Leugnung bezieht sich auf jeden Versuch zu behaupten, der Holocaust an den Sinti und Roma habe nicht stattgefunden.

Die Leugnung oder Verharmlosung dieser NS-Verbrechen ist auch dann gegeben, wenn die Instrumente der Verfolgung und Vernichtung (wie Gaskammern, Erschießungen, Verhungern, Zwangsarbeit, Festsetzung, rassistische Begutachtungen, Zwangssterilisierungen und medizinische Menschenversuche etc.) oder die Vorsätzlichkeit dieser Verbrechen abgestritten, in Zweifel gezogen oder bagatellisiert werden.

Die Leugnung und Verharmlosung des Völkermords an den Sinti und Roma ist in allen ihren verschiedenen Formen stets Ausdruck von Antiziganismus. Formen der Leugnung des Völkermords bestehen auch darin zu behaupten, Sinti und Roma übertrieben oder erfänden den Völkermord, um daraus einen politischen oder einen finanziellen Vorteil zu ziehen. Formen der Verharmlosung bestehen auch in der Behauptung, Sinti und Roma seien für ihren eigenen Völkermord und anderer Verbrechen an ihnen selbst verantwortlich. Diese Formen zielen letztlich darauf ab, Sinti und Roma für schuldig und den Antiziganismus für legitim zu erklären.

Unter Verharmlosung des Völkermords an den Sinti und Roma sind auch Aussagen zu verstehen, die den Völkermord an den Sinti und Roma als positives historisches Ereignis darstellen. Diese Äußerungen sind keine Völkermordleugnung, sondern als radikale Form des Antiziganismus eng damit verbunden. Sie implizieren, dass der Völkermord bei der Erreichung seines Ziels der Vernichtung (Auschwitz-Erlass) nicht weit genug gegangen sei.

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