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Das Rechtshilfenetzwerk gegen Antiziganismus

 

Das Rechtshilfenetzwerk gegen Antiziganismus wird Teil der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus und wird durch das Amt des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben von Sinti und Roma aus den Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Kostenlose Erstberatung

Das „Rechtshilfenetzwerk gegen Antiziganismus“ richtet sich als Angebot an alle, die von Antiziganismus betroffen sind. Oft sind die Vorfälle, die MIA erfasst auch juristisch relevant, werden aber von den Betroffenen nicht verfolgt. Das Rechtshilfenetzwerk soll Betroffene über ihre Möglichkeiten informieren und bietet auf Wunsch eine kostenlose juristische Erstberatung für alle Rechtsbereiche an.

Pool von Rechtsanwält*innen

Wenn sich Personen an das Rechtshilfenetzwerk wenden und entscheiden, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen, informiert das Rechtshilfenetzwerk über Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe, unter anderem durch den Staat oder spezielle Rechtshilfefonds und stellt den Kontakt zu Rechtsanwält*innen aus verschiedenen Rechtsbereichen wie Mietrecht, Arbeitsrecht, Asylrecht oder Strafrecht her, die sich mit den Erscheinungsformen und Antiziganismus auskennen und sich bereit erklärt haben, Sinti und Roma als Mandant*innen zu vertreten. Diese Anwält*innen sind Teil eines speziellen Pools, der im Rahmen des Rechtshilfenetzwerks aufgebaut wird und die Möglichkeit geben soll, über das ganze Bundesgebiet verteilt kompetente Rechtsbeistände für Angehörige der Minderheit empfehlen zu können. Für die Mitglieder des Pools stehen darüber hinaus Möglichkeiten zur Vernetzung, Fortbildung und Austausch zur Verfügung.

Workshop-Angebote

Für die Selbstorganisationen der Sinti* und Roma* sowie Beratungsstellen bietet das Rechtshilfenetzwerk außerdem Workshops zu verschiedenen Rechtsgebieten an, um Grundlagenwissen für die eigene Beratungstätigkeit zu vermitteln. Die Selbstorganisationen sind oft die ersten Ansprechpartner*innen für Betroffene von Antiziganismus und sollen daher in ihrer Beratungstätigkeit auch in den Feldern Rechtsberatung und Prozessbegleitung gestärkt werden.

FAQs

Das Rechtshilfenetzwerk ist ein Projekt der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) und richtet sich an Betroffene von Antiziganismus, die Unterstützung dabei suchen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Es steht an der Seite derjenigen, die juristisch verfolgbare Diskriminierungen zum Beispiel durch Behörden, Vermieter*innen oder am Arbeitsplatz erlebt haben und informiert sie über rechtliche Möglichkeiten.

Für Betroffene von Antiziganismus bietet das Rechtshilfenetzwerk eine kostenlose Erstberatung durch eine Volljuristin an. Dadurch kann eingeschätzt werden, welche Aussichten ein Gerichtsprozess hat. Bei Bedarf können Anwält*innen vorgeschlagen werden, mit denen MIA im Rahmen des Rechtshilfenetzwerks zusammenarbeitet. Die Person, die die Erstberatung durchführt, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber den Kolleg*innen bei MIA, es sei denn, sie wird explizit davon befreit. Außerdem werden im Rahmen des Rechtshilfenetzwerks juristische Grundlagenschulungen für Selbstorganisationen angeboten.

Grundsätzlich ist das Rechtshilfenetzwerk Ansprechpartnerin für alle Bereiche, in denen Menschen von Antiziganismus betroffen sind und trifft eine juristische Einschätzung zu den Vorfällen. Das kann beispielsweise Konflikte am Arbeitsplatz oder mit Vermieter*innen betreffen, aber auch das Verhalten von Polizei- und Sicherheitsbehörden, strafrechtsrelevante Vorfälle oder Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.

Nein, im Rahmen des Rechtshilfenetzwerks wird leider lediglich eine Erstberatung und wenn gewünscht Weitervermittlung an die Anwält*innen im Pool des Rechtshilfenetzwerks vorgenommen.

Nein, aber wir informieren im Rahmen der Erstberatung über die Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie die Unterstützung durch Rechtshilfefonds von Stiftungen und Verbänden.

Die Mitarbeiter*innen des Rechtshilfenetzwerks sind Teil von MIA. Sie sind unter 030 23 56 18 41 sowie über rechtshilfenetzwerk@mia-bund.de und die Social-Media-Kanäle von MIA erreichbar.

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